Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
Schullandheim Benneckenstein e.V.
(Stand 05.01.2026)
Präambel
Schulfahrten unterstützen als Gemeinschaftserlebnis die Erziehung zu sozialer Verantwortung. Sie erwachsen unmittelbar aus der Unterrichtsarbeit der Schule und haben neben einer Intensivierung der allgemeinen Bildungs- und Erziehungsarbeit die Aufgabe, im Unterricht behandelte Themen zu vertiefen, zu veranschaulichen und durch Aktivitäten zu ergänzen, die über die Möglichkeiten des Unterrichts hinausgehen.
Diese Schulfahrt ist ein wichtiger Bestandteil der Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule. Sie erweitert die Möglichkeit der Lehrkräfte, Erziehungsziele zu verfolgen und zu vertiefen sowie die Festigung des Klassenverbandes oder der Kursgemeinschaft zu fördern.
Der Vertragspartner (Leistungsempfänger) verpflichtet sich im Rahmen seines Aufenthalts, sich an diesen pädagogischen Grundsätzen zu orientieren.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Aufenthalte, Verpflegung, Bildungs- und Freizeitprogramme sowie sonstige Leistungen der Schullandheim Benneckenstein e.V. (nachfolgend „Schullandheim“) gegenüber Schulen, Vereinen, Verbänden und anderen juristischen oder natürlichen Personen, die im Rahmen pädagogischer Zwecke Buchungen vornehmen (nachfolgend „Kunde“).
(2) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich vom Schullandheim bestätigt wurden.
(3) Mit Unterzeichnung des Belegungsvertrags erkennt der Kunde diese AGB an. Sie sind Vertragsbestandteil nach Maßgabe der §§ 305 ff. BGB.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Mit der Anfrage oder Reservierung übermittelt das Schullandheim ein schriftliches Buchungsangebot (Belegungsvertrag).
(2) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde den Belegungsvertrag unterzeichnet an das Schullandheim zurücksendet.
(3) Eine Online-Anfrage oder mündliche Zusage begründet noch keinen Vertrag.
(4) Handelt der Unterzeichner im Namen Dritter (z. B. Schule, Verein), sichert er zu, zur Vertretung berechtigt zu sein (§ 177 BGB).
§ 3 Leistungsumfang
(1) Als vereinbart gelten die im Belegungsvertrag genannten Leistungen, insbesondere:
– der Reise- bzw. Aufenthaltszeitraum,
– die Anzahl der gemeldeten Personen,
– die vereinbarte Verpflegung und Unterkunft,
– die pädagogischen Programme oder Betreuungsangebote,
– ggf. ergänzende Sonderleistungen.
(2) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform (§ 126 BGB).
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Mit Zugang der Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % der Vertragssumme innerhalb von 10 Tagen fällig.
(2) Der Restbetrag ist spätestens vier Wochen vor Anreise unaufgefordert zu zahlen.
(3) Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Anreise verpflichten zur sofortigen Zahlung des Gesamtbetrags.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB.
§ 5 Rücktritt / Stornierung
(1) Der Kunde kann jederzeit vor Anreise vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
(2) Im Falle des Rücktritts kann das Schullandheim eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Diese bemisst sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts und beträgt – sofern der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist:
Es gilt eine kostenfreie Stornierungsfrist von 42 Tagen bezogen auf den Anreisetag.
- später als 42 Tage vor dem Anreisetermin: 25 % des Preises der gebuchten Leistung
- später als 35 Tage vor dem Anreisetermin: 35 % des Preises der gebuchten Leistung
- später als 28 Tage vor dem Anreisetermin: 45 % des Preises der gebuchten Leistung
- später als 21 Tage vor dem Anreisetermin: 60 % des Preises der gebuchten Leistung
- später als 14 Tage vor dem Anreisetermin: 80 % des Preises der gebuchten Leistung
- später als 10 Tage vor dem Anreisetermin, bei Nichtanreise oder Anreise mit weniger als 80 % der vertraglich festgelegten Teilnehmer: 100 % der gebuchten Leistungen
(3) Das Schullandheim bleibt der Nachweis eines höheren, der Kunde der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten (§ 309 Nr. 5 b BGB).
(4) Bei Anreise mit weniger als 80 % der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl kann das Schullandheim den Differenzbetrag entsprechend dieser Staffel berechnen.
(5) Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
§ 6 Verhaltenspflichten und Haftung des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung sowie zur ordnungsgemäßen Übergabe der genutzten Räumlichkeiten und entliehenen Materialien.
(2) Für schuldhaft verursachte Schäden haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde haftet auch für Schäden, die durch seine Teilnehmer, Angestellten oder Begleitpersonen verursacht werden (§ 278 BGB).
(3) Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Schäden oder Mängel an Räumlichkeiten, Inventar oder Außenanlagen unverzüglich bei Anreise anzuzeigen.
Schäden, die bei Anreise vorhanden waren, aber nicht gemeldet wurden, gelten als während des Aufenthalts entstanden, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Erfolgt die Anreise ohne persönliche Übergabe der Räumlichkeiten, ist der Kunde verpflichtet, die überlassenen Räume und das Inventar unverzüglich nach Betreten, spätestens jedoch bis Ende des Anreisetages, auf erkennbare Schäden oder Mängel zu überprüfen und diese anzuzeigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Meldung, wird vermutet, dass erkennbare Schäden während des Aufenthalts entstanden sind, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
(4) Das Schullandheim kann bei erheblichen Pflichtverletzungen vom Hausrecht Gebrauch machen. Ein Anspruch auf (Teil-)Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
§ 7 Haftung des Schullandheims
(1) Das Schullandheim haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet das Schullandheim nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine gesetzliche Haftung besteht (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz).
(4) Bei höherer Gewalt oder Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs des Schullandheims (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien) besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
§ 8 Datenschutz und Mediennutzung
(1) Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist der Schullandheim Benneckenstein e.V., Waldschlößchen 6, 38877 Stadt Oberharz am Brocken OT Benneckenstein.
(2) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung oder auf gesetzlicher Grundlage erforderlich ist.
(3) Foto- und Videoaufnahmen von Teilnehmern dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO erstellt und verwendet werden. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
§ 9 Rücktritt durch das Schullandheim
(1) Das Schullandheim ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn
– die vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht eingeht,
– höhere Gewalt oder behördliche Auflagen die Durchführung unmöglich machen,
– der Kunde gegen Hausordnung oder Sicherheitsvorschriften grob verstößt.
(2) Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet, sofern dem Kunden kein eigenes Verschulden trifft.
§ 10 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stadt Oberharz am Brocken OT Benneckenstein, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (§ 38 ZPO).
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Nebenabreden oder Abweichungen bedürfen der Schriftform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
