Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Schulfahrten unterstützen als Gemeinschaftserlebnis die Erziehung zu sozialer Verantwortung

Sie erwachsen unmittelbar aus der Unterrichtsarbeit der Schule und haben neben einer Intensivierung der allgemeinen Bildungs- und Erziehungsarbeit die Aufgabe, im Unterricht behandelte Themen zu vertiefen, zu veranschaulichen und durch Aktivitäten zu ergänzen, die über die Möglichkeiten des Unterrichts hinausgehen.

Diese Schulfahrt ist ein wichtiger Bestandteil der Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule. Sie erweitert die Möglichkeit der Lehrkräfte, Erziehungsziele zu verfolgen und zu vertiefen sowie die Festigung des Klassenverbandes oder der Kursgemeinschaft zu fördern.

Der Vertragspartner (Leistungsempfänger) verpflichtet sich im Rahmen seines Aufenthaltes, sich an diesen pädagogischen Grundsätzen zu orientieren.

1.Mindestteilnehmerzahl und Programm
Die Teilnehmerzahl beträgt, wenn nicht anders ausgewiesen, mindestens 10 Personen.

Wird die ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann es zum Ausschluss des Vertrages kommen.

Der Schullandheimverein Dreiländereck Natur-Erlebnis Oberharz e. V. unterbreitet nach Möglichkeit ein Ersatzangebot, falls einzelne Programmpunkte nicht durchgeführt werden können.

2. Vertragsabschluss
Der Vertrag besteht aus dem Belegungsvertrag.

Mit der Online-Anfrage ist noch kein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen.

Mit der Rücksendung des unterschriebenen Belegungsvertrages ist ein Vertrag zustande gekommen. Wird der Vertrag durch eine dritte Person für abgeschlossen, ist die Vollmacht des Vertragspartners im Vorfeld nachzuweisen.

Eine Vertragskündigung durch das Schullandheim aus betrieblichen Gründen ist ohne Rechtsansprüche des Vertragspartners möglich.
Dieser Vertrag ist vor Reisebeginn jederzeit lösbar. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

3. Als vereinbart gelten dann:

3.1. Allgemeines

  • der Zeitraum der Reise
  • die Anzahl der zur Verfügung stehenden Aufenthaltsplätze im Objekt
  • die Vollverpflegung, Unterbringung und Übernachtung
  • die Betreuung durch Mitarbeiter des Schullandheimverein Dreiländereck Natur-Erlebnis Oberharz e. V. oder externe Dienstleister
  • das ausgeschriebene Rahmenprogramm

3.2. Die An- und Abreise
Erfolgt die An- und Abreise individuell oder sollte der Schullandheimverein Dreiländereck Natur-Erlebnis Oberharz e. V. an der Organisation von Fahrgemeinschaften mitgewirkt haben, ergeben sich daraus keine Haftungsansprüche gegenüber dem Verein. 

3.3. Teilnahmekosten
Mit der Übersendung der notwendigen Buchungsunterlagen für die Vertragsrealisierung wird der Beitrag fällig. Er ist bis spätestens 14 Tage vor Anreise zu zahlen. Vertragsabschlüsse innerhalb von 30 Tagen vor Beginn der Reise verpflichten den/die Vertragsnehmer/in zur sofortigen Zahlung des gesamten Beitrages gegen Aushändigung der vollständigen Unterlagen. Alle Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene Geschäftskonto des Schullandheimverein Dreiländereck Natur-Erlebnis Oberharz e. V. zu überweisen.

3.4. Stornogebühren
Es gilt eine kostenfreie Stornierungsfrist von 30 Tagen bezogen auf den Anreisetag.
Es gilt folgende Staffelung:

  • später als 29 Tage vor dem Anreisetermin sind 20% der gebuchten Leistung zu zahlen
  • später als 21 Tage vor dem Anreisetermin sind 30 % der gebuchten Leistung zu zahlen
  • später als 14 Tage vor dem Anreisetermin sind 50 % der gebuchten Leistung zu zahlen
  • später als 7 Tage vor dem Anreisetermin sowie bei Nichtanreise sind 100% der gebuchten Leistungen zu zahlen.

3.5. Gegenseitige Haftung
Die gegenseitige Haftung ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Schullandheimverein Dreiländereck Natur-Erlebnis Oberharz e. V. erbringt mit der Aufnahme von Kindern und Jugendlichen Leistungen, die in erster Linie dem Zwecke der Erziehung, Ausbildung und Fortbildung in Ergänzung zur allgemeinen Unterrichtsarbeit der Schule dienen. Die damit verbundenen Beherbergungs- und Verpflegungsleistungen bilden eine Einheit mit den Programmleistungen.

Diese Leistungen erbringt der Schullandheimverein Dreiländereck Natur-Erlebnis Oberharz e. V. unmittelbar selbst, bzw. mittelbar durch beauftragte Subunternehmer.

Somit trägt der Schullandheimverein Dreiländereck Natur-Erlebnis Oberharz e. V. die rechtliche Verantwortung für die aufgenommen Kinder und Jugendlichen mit. Daher besteht zwischen dem Schullandheimverein Dreiländereck Natur-Erlebnis Oberharz e. V. und der aufgenommenen Gruppe ein Betreuungs- und Obhutsverhältnis.

3.6. Verhaltensanforderungen
Die Nutzer des Hauses verpflichten sich zur Einhaltung der Hausordnung sowie der ordnungsgemäßen Übergabe aller genutzten Räumlichkeiten und entliehenen Materialien vor der Heimreise. Für vorsätzlich oder leichtfertig verursachte Schäden oder den Verlust ausgeliehener Materialien haftet der Vertragspartner. Der Wiederanschaffungswert entspricht dem Neuwert! 

Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

3.7. Absage des Projekts
Die Durchführung des Projekts steht im Vordergrund. Treten Gründe ein das Projekt nicht vertragsentsprechend durchführen zu können, werden Alternativen angeboten.

Der Schullandheimverein Dreiländereck Natur-Erlebnis Oberharz e. V. kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung des Projekts infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt werden. Wird der Vertrag aus den genannten Gründen durch den Schullandheimverein Dreiländereck Natur-Erlebnis Oberharz e. V.  gekündigt, so kann der Vertragspartner, für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen keine Entschädigung verlangen. 

4. Datenerfassung und Speicherung
Der Schullandheimverein Dreiländereck Natur-Erlebnis Oberharz e. V.  speichert die Teilnehmerdaten auf elektronischen Datenträger nur für interne Zwecke und zur Information der Eltern über neue Ferienangebote und Aktivitäten der Naturfreunde. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

5. Haftungsausschluss
Der Schullandheimverein Dreiländereck Natur-Erlebnis Oberharz e. V. kann das Programm auf Grund der örtlichen Gegebenheiten, des Wetters oder höherer Gewalt ändern. Soweit möglich, wird ein gleichwertiges Ersatzprogramm angeboten. Haftungsansprüche aus vorgenannten Gründen sind ausgeschlossen.

6. Nutzungsrechte
Alle während der Gruppenreise durch Bevollmächtigte des Schullandheims aufgenommenen Bilder, Fotos, Videos oder andere Medien können ohne Nennung von persönlichen Daten des Abgebildeten von den Naturfreunden für den Bilderservice, für eventuelle Präsentationen, werbewirksamen Medien, Internetauftritte, Bildergalerien oder ähnliche Zwecke genutzt und veröffentlicht werden.

7. Abweichungen von diesem Vertrag müssen schriftlich fixiert werden.